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Ausbildungsreglement für Wertungsrichter National und IDO

Mit diesem Reglement soll die Qualität der nationalen und internationalen Wertungsrichter gesteigert werden. Es geht auch darum, dass alle Unterverbände einheitlich vorgehen und wir die Grundausbildung für Wertungsrichter vereinheitlichen können. Die Unterverbände untereinander auch davon profitieren können. Die Swiss IDO führt eine Liste aller Wertungsrichter der verschiedenen Tanzdisziplinen und kann diese veröffentlichen.

Wer Interesse daran hat, sich zum Wertungsrichter ausbilden zu lassen, muss sich bei den Unterverbänden oder der Swiss IDO bewerben. Nach der Bewerbung werden die entsprechenden Unterlagen zugesandt, die ausgefüllt werden müssen. Die Unterverbände und die Swiss IDO haben die Namen der Interessenten auszutauschen und in die Liste der Swiss IDO einzutragen.

Wer als Wertungsrichter innerhalb der Swiss IDO wertet, braucht nicht zwingend eine Ausbildung. Allerdings müssen Wertungsrichter, die national in den Unterverbänden eingesetzt werden, das notwendige Fachwissen mitbringen. Die Unterverbände sind dafür verantwortlich, dies sicherzustellen.

Wer IDO-Wertungsrichter werden möchte, muss eine nationale Ausbildung absolvieren.
Diese wird von den Unterverbänden festgelegt.

Es wird empfohlen, dass die Unterverbände eine solche Ausbildung in Zusammenarbeit mit der Swiss IDO aufbauen. Die Ausbildungsunterlagen müssen der Swiss IDO zur Bewilligung vorgelegt werden.

Wer sich als internationaler Wertungsrichter bewerben möchte, muss folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Er oder sie hat in der jeweiligen Disziplin getanzt.
  • Bringt das nötige Fachwissen in den entsprechenden Tänzen mit
  • Die Ausbildung zum nationalen Wertungsrichter wurde erfolgreich abgeschlossen (sofern vorhanden).
  • Hat mindestens 5 Jahre regelmässig als Wertungsrichter gearbeitet
  • Personen mit einem Weltmeister- oder Europameistertitel in der jeweiligen Tanzdisziplin können bereits nach drei Jahren als Wertungsrichter die internationale Prüfung in dieser Disziplin absolvieren.
  • Wer internationaler Wertungsrichter für Disziplinen werden möchte, in denen viele unterschiedliche Tanzarten (z. B. Paartanzen) bewertet werden, muss für jede enthaltene Disziplin eine Wertungsrichterausbildung absolvieren und Erfahrung im Werten dieser Disziplin nachweisen.

Für die Ausbildung als IDO-Wertungsrichter gelten jeweils die Grundlagen der IDO.

Die Swiss IDO ist verpflichtet, zu prüfen und sicherzustellen, dass die Bewerber das notwendige Fachwissen mitbringen und die Vorgaben erfüllen.

Falls die Swiss IDO einen Wertungsrichter nicht zur IDO-Ausbildung zulassen möchte, muss dies mit dem entsprechenden Unterverband besprochen und klar begründet werden.

09.02.2025 / Swiss IDO

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