Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Swiss IDO (SIDO) und Swiss Dance Organisation (SDO)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Benutzung der Anmeldeplattform der Swiss Dance Organisation (SDO) und sämtliche Dienstleistungen, welche die SDO über die Anmeldeplattform erbringt. Diese AGB gelten spätestens ab dem Zeitpunkt, ab dem die Nutzerinnen oder der Nutzer die Anmeldeplattform nutzt und Dienstleistungen von der SDO über die Anmeldeplattform bezieht.
2. Pflichten bei der Nutzung der Anmeldeplattform
Alle Personen, die sich über die Plattform anmelden, verpflichten sich, die Reglemente und Richtlinien der SDO einzuhalten. Die Nutzung der Plattform ist nur zulässig, wenn alle erforderlichen Lizenzen und Gebühren ordnungsgemäß gelöst und bezahlt wurden.
3. Nutzung der SDO Anmeldeplattform
Die Nutzung der SDO Anmeldeplattform liegt in der Verantwortung derjenigen Nutzer, welche Dienstleistungen über die SDO Anmeldeplattform beziehen wollen. Die SDO übernimmt keine Verantwortung für eine allfällige verspätete Nutzung von Dienstleistungen über die SDO Anmeldeplattform (z.B. Turnieranmeldung). Die Nutzerin bzw. der Nutzer der SDO Anmeldeplattform akzeptiert, dass die Nutzung der Dienstleistungen erst nach durchlaufen der nachfolgend beschriebenen Schritte möglich ist:
- Jede Person, die an Turnieren teilnimmt, welche durch SDO oder deren Unterverbände organisiert werden, kann nur dann eine gültige SDO-Tanzlizenz lösen, wenn sie sich vorher auf der Anmeldeplattform registriert hat. Die SDO-Tanzlizenz ist für ein Kalenderjahr gültig, unabhängig vom Zeitpunkt während des Jahres, an welchem sie gelöst wurde. Bereits bezahlte Lizenzen werden nicht zurückerstattet.
- Sobald die Zahlung für die SDO-Tanzlizenz eingegangen ist und die Lizenz als „bezahlt“ eingetragen wurde, wird die SDO-Tanzlizenz im Profil der tanzenden Person aktiviert.
- Die aktivierte SDO-Tanzlizenz ist Voraussetzung für die Nutzung weiterer Dienstleistungen über die Anmeldeplattform. Diese weiteren Dienstleistungen (z.B. Turnieranmeldung) werden erst freigeschaltet, wenn die Gebühr für die SDO-Tanzlizenz vollständig bezahlt wurde.
Die SDO Anmeldeplattform wird auch von Unterverbänden zur Verwaltung von Lizenzen der Unterverbände genutzt. Die Nutzerin bzw. der Nutzer der Anmeldeplattform nimmt zur Kenntnis, dass für die Teilnahme an Tanzsportturnieren weitere Lizenzen der Unterverbände vorausgesetzt werden können.
5. Registrierung für Turniere über die Anmeldeplattform und Bezahlung des Stargelds.
Die Nutzerin bzw. der Nutzer nimmt zur Kenntnis, dass eine Registrierung für Turniere erst nach erfolgreicher Lizenzierung auf der Anmeldeplattform möglich ist. Mit der Registrierung für ein Turnier verpflichtet sich die Nutzerin bzw. der Nutzer der Anmeldeplattform bzw. die Tänzerin oder der Tänzer, das Startgeld umgehend zu überweisen. Das Startgeld muss spätestens drei Tage nach Anmeldeschluss bei der SDO eingegangen sein (Datum des Zahlungseingangs und nicht Datum der Überweisung).
Geht das vollständige Startgeld nicht fristgerecht bei der SDO ein, so kann die SDO oder der Turnierveranstalter die Turnierteilnahme verweigern. Soweit das vollständige Startgeld verspätet eintrifft oder nachträglich eingefordert werden muss, fällt für den Aufwand der nachträglichen Bearbeitung der Turnieranmeldung eine zusätzliche Gebühr von CHF 20.- an. Sofern die Turnierbestimmungen nichts anders vorsehen, bleibt die Turniergebühr in jedem Fall geschuldet, auch wenn keine Turnierteilnahme stattfindet.
7. Zahlungsmöglichkeiten
Mit dem Lösen einer Lizenz bzw. einer Turnieranmeldung wird eine Rechnung erstellt und der Nutzerin bzw. dem Nutzer der Turnierplattform elektronisch zugestellt (auf der Plattform und per E-Mail). Die Nutzerin bzw. der Nutzer hat die folgenden Zahlmöglichkeiten:
- Online-Zahlung über die Anmeldeplattform.
- Zahlung per Banküberweisung mit dem der Rechnung beigefügten Überweisungsschein. Die Nutzerin und der Nutzer nehmen zur Kenntnis, dass allfällige Transaktionsgebühren für Banküberweisungen (z.B. Bareinzahlung am Postschalter) dem Nutzer in Rechnung gestellt werden. Es ist Sache der Nutzerin bzw. des Nutzers dafür zu sorgen, dass das vollständige Startgeld rechtzeitig bei der SDO eingeht. Die Nutzerin bzw. der Nutzer nimmt zur Kenntnis, dass bei einer aufgrund Transaktionsgebühren unvollständigen Bezahlung des Startgeldes eine zusätzliche Gebühr von CHF 20.- für die nachträgliche Bearbeitung der Turnieranmeldung in Rechnung gestellt werden.
8. Rückerstattungsmöglichkeiten
Lizenzgebühren der SDO werden in keinem Fall zurückerstattet.
Eine allfällige Rückerstattung von Lizenzgebühren der Unterverbände richtet sich nach den jeweiligen Bestimmungen der Unterverbände. Die jeweilige Rückerstattung ist gegenüber den verantwortlichen Unterverbänden zu verlangen. Die SDO übernimmt keinerlei Haftung für eine möglicherweise nicht stattfindende Rückerstattung durch die Unterverbände.
Eine allfällige Rückerstattung von Turniergebühren kann nur dann erfolgen, wenn das jeweilige Turnierreglement dies vorsieht. Die jeweilige Rückerstattung ist gegenüber dem verantwortlichen Turnierveranstalter zu verlangen. Die SDO übernimmt keinerlei Haftung für eine möglicherweise nicht stattfindende Rückerstattung durch den Turnierveranstalter.
9. Vertragsabschluss, Rechnungsstellung und Inkasso
Die Nutzerin bzw. der Nutzer der Plattform nimmt zur Kenntnis, dass die über die Plattform verrechneten Lizenz- und Turniergebühren vom verantwortlichen Unterverband bzw. Turnierveranstalter in Rechnung gestellt werden. Die SDO als Plattformbetreiberin vermittelt über die Turnierplattform lediglich ein Vertragsverhältnis zwischen der Nutzerin bzw. dem Nutzer und dem Unterverband bzw. Turnierveranstalter und wird hinsichtlich der Lizenz- und Turniergebühren nicht Vertragspartei. Allfällige Streitigkeiten, welche sich aus dem Lizenz- oder Turnierverhältnis zwischen Nutzerin bzw. Nutzer und Unterverband bzw. Turnierveranstalter ergeben sind ausschliesslich zwischen ihnen zu regeln.
Die Nutzerin bzw. der Nutzer nimmt zur Kenntnis, dass das Inkasso der Lizenz- und Turniergebühren über die Anmeldeplattform durch die SDO lediglich im Auftrag des Unterverbandes bzw. Turnierveranstalter erfolgt.
10. Haftungsausschluss
SDO schliesst im Rahmen des gesetzlichen Möglichen jede Haftung für den Betrieb der Plattform und allfällige sich hieraus ergebenden Schäden für die Nutzerin bzw. den Nutzer aus. Insbesondere übernimmt die SDO keine Haftung für technische Störungen, Ausfälle der Plattform oder Verzögerungen bei der Zahlungsverbuchung, sofern diese nicht auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen sind. SDO übernimmt zudem keine Haftung für höhere Gewalt oder Schäden, die die SDO nicht zu vertreten hat oder die durch die Sperrung des Zugangs der Nutzerin bzw. des Nutzers entstanden sind. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, indirekte bzw. Folgeschäden sowie entgangenen Gewinn und Datenverluste ist in jedem Fall ausgeschlossen
11. Missbrauch
Die Anmeldeplattform darf nicht missbräuchlich, d.h. in vertrags- und rechtswidriger Weise verwendet werden. Als Missbrauch gilt insbesondere die Registrierung und Anmeldung von Nutzerinnen und Nutzern auf der Anmeldeplattform, das Lösen von Lizenzen und das Anmelden zu Turnieren ohne hierzu berechtigt zu sein. Die Nutzerin bzw. der Nutzer der Anmeldeplattform hat die SDO für Ansprüche Dritter schadlos zu halten, die auf eine missbräuchliche Verwendung der Anmeldeplattform durch die Nutzerin bzw. den Nutzer zurückzuführen sind. Nutzerinnen und Nutzer, die von einem Missbrauch Kenntnis erhalten haben diesen bei der SDO sofort zu melden.
12. Änderungen der AGB
SDO behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit mit einer angemessenen Vorankündigungsfrist anzupassen. Das ist leider nicht möglich.
13. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich Schweizer Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der Swiss Dance Organisation (SDO), sofern keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.
Swiss DO
Der Vorstand
Banküberweissung:
Swiss IDO
Sommerig 2086
8723 Masseltrangen
CH63 0900 0000 6070 5818 6
Anleitungen



